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Das Studium für ein Lehramt
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Page 1
ZfL
Zentrum für Lehrerbildung
www.erziehungswissenschaft.uni-bremen.de/opl/
Das Studium
für ein Lehramt
5. Auflage - September 2004

Page 2
1
Inhaltsverzeichnis
Vorwort.......................................................................................................
2
Allgemeine Anmerkungen zum Lehramtsstudium...................................
4
Gegenstand des Studiums........................................................................
4
Stufenbezug des Studiums.......................................................................
5
Umfang des Studiums..............................................................................
5
Studiennachweise....................................................................................
6
Das 1. Semester..........................................................................................
8
Das Grundstudium.....................................................................................
9
Umfang des Grundstudiums.....................................................................
9
Gegenstand des Grundstudiums...............................................................
9
Die Zwischenprüfung.................................................................................
11
Gegenstand der Zwischenprüfung............................................................
11
Anmeldung zur Zwischenprüfung..............................................................
12
Ablegen der Zwischenprüfung..................................................................
13
Zeugnis über die Zwischenprüfung...........................................................
13
Die Schulpraktischen Studien...................................................................
14
Das Halbjahrespraktikum ........................................................................
14
Umfang und Gegenstand ....................................................................
14
Vorbereitung, Begleitung und Auswertung .......................................... 14
Organisation ......................................................................................
15
Sonderregelungen für Primarstufe, sonderpädagogische Fachrichtung,
berufliche Fachrichtung, Fremdsprachen ................................................
16
Das Hauptstudium......................................................................................
17
Umfang des Hauptstudiums.....................................................................
17
Gegenstand des Hauptstudiums...............................................................
17
Das Projekt..............................................................................................
18
Vorgezogene Prüfungsteile im Hauptstudium...........................................
18
Die Ausbildungsbegleitende Leistungskontrolle....................................
18
Die Klausur als Teil der Abschlussprüfung............................................
19
Die erste Staatsprüfung.............................................................................
21
Die mündliche Abschlussprüfung..............................................................
21
Die schriftliche Hausarbeit........................................................................
22
Anmeldung zur 1. Staatsprüfung..............................................................
22
Das Zeugnis über die 1. Staatsprüfung.....................................................
23
Möglichkeiten der Erweiterung des Studienabschlusses........................ 25
Erweiterung des Sekundarstufen-II-Abschlusses....................................... 25
Erweiterung um ein zusätzliches Fach......................................................
25
Erweiterung um einen zusätzlichen Stufenschwerpunkt........................... 26
Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen..... 27
Was kann anerkannt werden....................................................................
27
Anerkennungsverfahren...........................................................................
28
Fachbereichsverwaltungen.......................................................................
29

Page 3
2
Liebe Lehramtsstudierende
Sie halten hier die Beratungsbroschüre für das Lehramtsstudium an der Universität Bremen in
Händen. Zu Beginn Ihres Studiums möchten wir Ihnen einen möglichst umfassenden
Überblick über das Lehramtsstudium an der Universität Bremen schwarz auf weiß in die
Hand geben, so dass Sie in Ruhe auch immer noch mal wieder nachlesen können, wenn Ihnen
etwas unklar ist. Die Broschüre enthält zunächst einige allgemeine Hinweise und
Begriffserklärungen und ist dann so aufgebaut, dass sie dem normalen Studienablauf folgt.
Für Hinweise auf Lücken, Fehler und Verbesserungsmöglichkeiten wären wir Ihnen
außerordentlich dankbar.
Wir, das sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums für Lehrerbildung (ZfL),
die Ihnen mit Rat und Tat in allen Lehrerbildungsfragen hilfreich zur Seite stehen wollen.
Wann immer Sie eine Frage zu Ihrem Lehramtsstudium haben, wenden Sie Sich ruhig erst
mal an uns. Entweder können wir das Problem gleich klären oder wir wissen, wo Ihnen
weitergeholfen werden kann.
Zur Zeit gehören dem Zentrum für Lehrerbildung folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
an:
Name
zuständig für
wo zu finden
Sprechstunde
Telefon/Mail
Arning, Friedhelm
allgemeine und
grundlegende
Fragen der
Lehrerbildung,
Prüfungs- und
Studienord-
nungen,
Geschäftsführer
des ZfL
GW2
Raum A 2400
Dienstag und
Donnerstag
13.30 - 15.00 Uhr
0421/218 2591
arning@ uni-bremen.de
Hanisch-
Appeldorn,
Lucia
Fächerübergrei-
fende Studien- und
Prüfungsfragen,
Fach- und
Universitätswechs
el,
Anerkennungsver-
fahren
GW2,
Raum A 2570
Dienstag und
Donnerstag
10.00 - 12.00 Uhr
Montag und
Mittwoch
13.00 - 15.00 Uhr
0421/218 2523
appel@uni-bremen.de

Page 4
3
Praxisbüro:
Name
zuständig für
wo zu finden
Sprechstunde
Telefon
Beiß, Almut
Organisation des
Halbjahresprakti-kums
und anderer
schulpraktischer
Studien, Aner-
kennungsverfahren,
Leitung des
Praxisbüros
GW2,
Raum A 2560
Dienstag und
Donnerstag 10 – 12
Uhr
0421/218 2064
beiss@uni-
bremen.de
Bonger, Nicole
Anmeldung zum
Halbjahrespraktikum
und zu den
schulpraktischen
Studien der
Primarstufe, Zuweisung
der Praktikumsstellen
GW2,
Raum A 2410
Dienstag und
Donnerstag 10 - 12 Uhr
Montag und Mittwoch
13 bis 15. Uhr
O421/218 7730
bonger@uni-
bremen.de
Reinhart-Hansen,
Gabriele
Anmeldung zu den
schulpraktischen
Studien der
Sonderpädagogik, der
Fremdsprachen und
der beruflichen
Fachrichtungen;
Einsatz von Mentoren
im Zusammenhang mit
schulpraktischen
Studien,
GW2,
Raum A 2350
Dienstag und
Donnerstag 10 - 12 Uhr
Montag und Mittwoch
13 bis 15 Uhr
0421/218 2051
reinhart@uni-
bremen.de

Page 5
4
EINIGE ALLGEMEINE ANMERKUNGEN ZUM LEHRAMTSSTUDIUM
AN DER UNIVERSITÄT BREMEN
In diesem Kapitel finden Sie einige grundsätzliche Regelungen und
Begriffserklärungen zum Lehramtsstudium an der Universität Bremen, auf die im
weiteren Text auch immer wieder Bezug genommen wird.
1. Gegenstand des Studiums
Das Lehramtsstudium an der
Universität Bremen besteht für alle
Lehramtsstudierenden immer aus drei Teilen, die in der Prüfungsordnung auch
„Prüfungsgegenstände“ genannt werden, nämlich:
• Fach 1
• Fach 2
• Erziehungswissenschaft.
Wenn wir in der Lehrerbildung von einem Fach sprechen, meinen wir sowohl die
„normalen“ Studienfächer wie z.B. Deutsch, Englisch, Geschichte, Physik etc. aber
auch die Lernbereiche in der Primarstufe „Ästhetik“ und „Sachunterricht“ sowie die
berufsbildenden Fachrichtungen und die sonderpädagogische Fachrichtung.
Für das Studium der Primarstufe kommt ein vierter Studienbestandteil hinzu. Neben
den zwei Fächern und Erziehungswissenschaft ist ein „Didaktisches Fach“ oder eine
„Pädagogische Zusatzqualifikation“ zu studieren. Dieses geschieht in Verbindung mit
einem der beiden Fächer oder Erziehungswissenschaft, wobei z.Zt. wahlweise
folgende Kombinationen möglich sind:
Fach
Didaktisches Fach bzw. Päd.
Zusatzqualifikation
Erziehungswissen-
schaft
Biblische
Geschichte
Englisch für die
Primarstufe
Deutsch
Deutsch als
Zweitsprache
1)
Sachunterricht
Arbeit und
Technik
Textilarbeit
(Studium nur an der Uni Oldenburg
möglich) 2)
Ästhetik
Arbeit und
Technik
Textilarbeit
(Studium nur an der Uni Oldenburg
möglich) 2)
ein weiteres
Vertiefungsfach
aus der Ästhetik
Sonderpädag.
Fachrichtung
Kommunikation
Bewegung,
Wahrnehmung,
Zentrale Verarbeitung
1. Die pädagogische Zusatzqualifikation "Deutsch als Zweitsprache" kann auch von den
Studierenden mit den Schwerpunkten Sekundarstufe I und II erworben werden.
2. Voraussichtlich ist für Studierende mit Studienbeginn ab WS 2004/05 das Studium des did.
Faches Textilarbeit nicht mehr möglich

Page 6
5
2. Stufenbezug des Studiums und mögliche Fächerkombinationen
Das Studium kann wahlweise für eine der vier folgenden Schulstufen absolviert werden:
Lehramt für die Primarstufe und Sekundarstufe I mit dem Schwerpunkt Primarstufe
(Die Lehrbefähigung wird nur für die Primarstufe erworben)
Lehramt für die Primarstufe und Sekundarstufe I mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe I
(die Lehrbefähigung wird nur für die Sekundarstufe I erworben)
• Lehramt für die Sekundarstufe II (allgemeinbildend)
• Lehramt für die Sekundarstufe II (berufsbildend)
Für das Studium mit dem Schwerpunkt Primarstufe kommen die Fächer Deutsch,
Mathematik, Ästhetik, Sachunterricht und sonderpädagogische Fachrichtung in
Frage.
Für das Studium mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe I kommen alle Fächer mit
Ausnahme der Ästhetik, des Sachunterrichts und der berufsbildenden
Fachrichtungen in Frage.
Für das Studium für die Sekundarstufe II (allgemeinbildend) kommen alle Fächer
mit Ausnahme der Arbeitslehre, der Ästhetik, des Sachunterrichts, der
sonderpädagogischen Fachrichtung und der berufsbildenden Fachrichtungen in
Frage.
Für das Studium für die Sekundarstufe II (berufsbildend) kommen alle Fächer mit
Ausnahme der Arbeitslehre, der Ästhetik, des Sachunterrichts und der
sonderpädagogischen Fachrichtung in Frage. Ein Fach muss immer eine
berufsbildende Fachrichtung sein.
Die berufsbildende Fachrichtung Pflegewissenschaft kann nur mit ausgewählten
Zweitfächern kombiniert werden.
(Vgl. Amtsblatt der FH Bremen vom 12.02.2004; Katalog der Prüfungsfächer)
Erziehungswissenschaft muss immer studiert werden.
Die Kombination Geschichte und Politik ist nicht zulässig.
3. Umfang des Studiums
Das Lehramtsstudium umfasst insgesamt für alle Studierenden mindestens neun
Semester - einschließlich des Halbjahrespraktikums, bzw. der Sonderformen der
schulpraktischen Studien - und des Prüfungssemesters. In dieser Zeit sind insgesamt
mindestens 160 Semesterwochenstunden (SWS) zu studieren. Da Sie während
eines Semesters ein Halbjahrespraktikum in der Schule absolvieren, also nicht in
allen Semestern in vollem Umfang an Lehrveranstaltungen teilnehmen können, sind
über den Daumen gepeilt etwa 23 - 26 SWS pro Semester zu studieren. D.h., wenn
Sie Ihren Stundenplan erstellen, sollten Sie darauf achten, dass Sie pro Semester
etwa 23 - 26 Stunden in der Woche insgesamt an Lehrveranstaltungen in Ihren
Fächern und Erziehungswissenschaft teilnehmen. Das können in einem Semester
auch mal weniger und in einem anderen dafür mehr sein, wichtig ist aber, dass Sie
am Ende Ihres Studiums mindestens insgesamt 160 SWS studiert haben.

Page 7
6
Je nach Schulstufe, für die Sie studieren, verteilen sich diese 160 SWS
unterschiedlich auf die einzelnen Studienbestandteile:
Fach 1
Fach 2
Erziehungs-
wissenschaft
Didaktisches
Fach
stufenspezifi-
sche Studien
Freie Wahl
Primarstufe
55 SWS
55 SWS
32 SWS
18 SWS
-
Sekundarstufe I
55 SWS
55 SWS
32 SWS
-
10 SWS
8 SWS
Sekundarstufe
II (allgembld.)
65 SWS
vertieftes Fach
55 SWS
32 SWS
-
-
8 SWS
Sekundarstufe
II (berufsbild.)
80 SWS
berufl. Fachr.
1
55 SWS
25 SWS
-
-
-
4. Studiennachweise
Wenn Sie sich zu Prüfungen melden, müssen Sie nachweisen, dass Sie auch
tatsächlich inhaltlich und vom Umfang her so studiert haben, wie das die
Prüfungsanforderungen und die Studienordnungen vorschreiben. Dafür gibt es für
alle Studierenden verschiedene Sorten von Studiennachweisen, die im Laufe des
Studiums erworben werden:
• Belegbogen
Für jedes Fach und Erziehungswissenschaft führen Sie einen Belegbogen, jeweils
einen für das Grundstudium und einen für das Hauptstudium, in den Sie Semester
für Semester jede Lehrveranstaltung, die Sie besucht haben, mit der jeweiligen
Semesterwochenstundenzahl eintragen.
• Teilnahmenachweise (TN)
Für bestimmte, jeweils in den Prüfungsanforderungen aufgeführte
Veranstaltungen sind Teilnahmenachweise zu erbringen. Ein Teilnahmenachweis
setzt voraus, dass Sie zum einen regelmäßig an der betreffenden Veranstaltung
teilgenommen haben und dass Sie zum anderen auch aktiv an dieser
Veranstaltung teilgenommen haben, d.h., dass für einen Teilnahmenachweis auch
veranstaltungsspezifische Mitwirkungsaktivitäten von Ihnen verlangt werden
können. Dieses dürfen aber keine Leistungsüberprüfungen sein.
Während des Studiums ist von allen Lehramtsstudierenden ein
Teilnahmenachweis an einer Lehrveranstaltung im Umfang von 4
Semesterwochenstunden zum Thema "Lernen mit technischen Medien" zu
erbringen.
1
Auf die 80 SWS für das Studium der beruflichen Fachrichtung in der Sekundarstufe II (berufsbildend) können
bis zu 60 SWS aus einem Fachhochschulstudium angerechnet werden.

Page 8
7
• Leistungsnachweise (LN)
Für weitere bestimmte, ebenfalls in den Prüfungsanforderungen aufgeführte
Veranstaltungen sind Leistungsnachweise zu erbringen. Ein Leistungsnachweis
setzt neben der regelmäßigen und aktiven Teilnahme an einer Veranstaltung eine
zusätzliche von Ihnen zu erbringende Leistung z.B. in Form eines Referates, einer
Hausarbeit, einer Ausarbeitung von Praktikumsprotokollen etc. voraus (in welcher
Form ein LN erbracht werden kann steht in den Studienordnungen). Der LN dient
auch der Leistungsüberprüfung, d.h. Sie können ihn bestehen oder nicht
bestehen. Einige Fächer schreiben zwingend eine Zensierung vor; diese Note ist
aber für die Prüfungen nicht von Bedeutung sondern stellt eine Rückmeldung an
Sie über Ihren Leistungsstand dar. Ist eine Zensierung nicht vorgeschrieben,
können Sie aber auch immer freiwillig eine verlangen.
• Fach- bzw. sport- oder sprachpraktische Nachweise
Für Studierende der Fächer Kunst, Musik, Sport, Physik, Arbeitslehre und
Fremdsprachen sind darüber hinaus als Studiennachweise fach- bzw. sport- oder
sprachpraktische Nachweise zu erbringen, deren Zahl und Inhalt ebenfalls in den
Prüfungsanforderungen festgelegt ist.
• Exkursionen und spezifische Praktika
Zusätzlich gibt es in einigen Fächern Nachweise über Exkursionen und spezifische
Praktika.
• Auslandssemester
Wenn Sie eine Fremdsprache studieren, müssen Sie, in der Regel im 5.
Semester, des weiteren in einem Land Ihrer Zielsprache ein Auslandssemester
oder ein 20-wöchiges Praktikum an einer Schule nachweisen. Wenn Sie zwei
Fremdsprachen studieren, können Sie wählen, im Land welcher Zielsprache Sie
dieses Auslandssemester bzw. Praktikum absolvieren.
• Nachweis über die Durchführung schulpraktischer Studien
Siehe dazu Seite 14 ff.
Über die in den Prüfungsanforderungen festgelegten Studiennachweise hinaus
dürfen von Ihnen keine weiteren Studiennachweise eingefordert werden.

Page 9
8
DAS 1. SEMESTER
Alle Studierenden für das Lehramt der Sekundarstufe I und II müssen im 1.
Semester in jedem ihrer beiden Fächer und Erziehungswissenschaft an einer
jeweils
mindestens
zwei
Semesterwochenstunden
umfassenden
Einführungsveranstaltung in das Lehramtsstudium des entspr. Faches und der
Erziehungswissenschaft teilnehmen. Diese Einführungsveranstaltungen sollen den
Studierenden vor allem einen genauen Überblick und Empfehlungen über mögliche
Studienverlaufsplanungen, sinnvolle Schwerpunktbildungen, Fragestellungen,
Besonderheiten etc. des Lehramtsstudiums in ihren Fächern und
Erziehungswissenschaft geben.
Anstelle dieser drei mindestens 2-stündigen Einzelveranstaltungen in jedem Fach
und Erziehungswissenschaft können Sie auch, sofern angeboten, eine
fächerübergreifende Einführungsveranstaltung in das Lehramtsstudium im Umfang
von mindestens sechs Semesterwochenstunden besuchen.
Alle Studierenden für das Lehramt in der Primarstufe müssen im 1. Semester
anstelle der o.g. 3 Einführungsveranstaltungen an der „Integrierten Eingangsphase
Lehrerbildung (IEL) für die Primarstufe“ teilnehmen. Die IEL für die Primarstufe
verfolgt den gleichen Zweck wie oben beschrieben, enthält aber auch schon erste
schulpraktische Anteile in Form von Erkundungen in der Schule.
Aus diesen Einführungsveranstaltungen in das Lehramtsstudium bzw. der
Integrierten Eingangsphase Lehrerbildung für die Primarstufe müssen Sie jeweils
einen Teilnahmenachweis erwerben, den Sie bei der Meldung zur Zwischenprüfung
vorlegen müssen.
Neben diesen Einführungsveranstaltungen in das Lehramtsstudium belegen Sie im 1.
Semester weitere, insbesondere für StudienanfängerInnen vorgesehene
Veranstaltungen in Ihren Fächern und Erziehungswissenschaft. In einigen Fächern
sind solche Veranstaltungen auch verpflichtend wie z.B. die „Einführungen in die
Sprach- und Literaturwissenschaft“ im Fach Deutsch. Ob es solche, neben den
Einführungsveranstaltungen in das Lehramtsstudium weiteren verpflichtenden
Lehrveranstaltungen im 1. Semester gibt, ist in den Prüfungsanforderungen (PA)
geregelt. Ansonsten können Sie sich für die Auswahl der für Sie im 1. Semester
geeigneten Veranstaltungen an den Studienordnungen der Fächer orientieren und
am Veranstaltungsverzeichnis, in dem die einzelnen Lehrveranstaltungen in der
Regel entsprechend sortiert oder gekennzeichnet sind. Die Studienordnungen und
die Prüfungsanforderungen bekommen Sie in den für Ihre Fächer zuständigen
Fachbereichsverwaltungen.

Page 10
9
DAS GRUNDSTUDIUM
1. Umfang des Grundstudiums
Das Grundstudium umfasst die Semester 1 bis 4 und wird mit den 2
Zwischenprüfungen (s.u.) abgeschlossen. Im Grundstudium müssen Sie etwa die
Hälfte der für jedes Fach und Erziehungswissenschaft vorgesehenen
Semesterwochenstundenzahl absolvieren. (Übersicht siehe Tabelle auf Seite 6). Wie
viele Stunden es aber mindestens sein müssen, das ist von Fach zu Fach etwas
unterschiedlich geregelt und steht in der jeweiligen Studienordnung.
Auch Anteile für das „Didaktische Fach“ in der Primarstufe oder für die
„Stufenspezifischen Studien“ des Sekundarstufen-I-Studiums bzw. für das Studium
nach freier Wahl können Sie schon im Grundstudium absolvieren.
Für Studierende mit einer berufsbildenden Fachrichtung, die bereits ein
Fachhochschulstudium abgeschlossen haben, entfällt das Grundstudium in der
berufsbildenden Fachrichtung.
2. Gegenstand des Grundstudiums
Im Grundstudium müssen Sie auf jeden Fall in jedem Fach die Voraussetzungen
erbringen, die gemäß den Prüfungsanforderungen notwendig sind, damit Sie sich zur
jeweiligen Zwischenprüfung melden können.
Für alle Studierenden, unabhängig davon welche Fächer und für welche Schulstufe
sie studieren, sind im Grundstudium mindestens folgende Studiennachweise zu
erwerben:
• Die Nachweise der Teilnahme an den 3 Einführungsveranstaltungen in das
Lehramtsstudium bzw. ein Nachweis über die Teilnahme an der Integrierten
Eingangsphase Lehrerbildung für die Primarstufe (siehe auch das Kapitel: 1.
Semester).
• In jedem Fach drei Leistungsnachweise, wobei sich ein Leistungsnachweis auf
die Fachdidaktik des jeweiligen Faches beziehen muss. Auf welche Inhalte sich
die anderen beiden Leistungsnachweise beziehen müssen, ist in den
Prüfungsanforderungen für das betreffende Fach geregelt.
• In Erziehungswissenschaft zwei Leistungsnachweise. Auf welche Inhalte sich
diese beiden Leistungsnachweise beziehen müssen, hängt ab von der Schulstufe,
auf die hin Sie studieren, und ist in den Prüfungsanforderungen für
Erziehungswissenschaft geregelt.
• Die Nachweise der Teilnahme an den in den „Richtlinien für schulpraktische
Studien“ geforderten Veranstaltungen zur Vorbereitung der schulpraktischen
Studien. (siehe auch das Kapitel „Die schulpraktischen Studien“).

Page 11
10
Darüber hinaus können je nach Fach weitere Teilnahmenachweise für bestimmte
Themengebiete sowie fach-, sprach- oder sportpraktische Nachweise erforderlich
sein, auch dieses steht in den Prüfungsanforderungen.
Für die Fächer Biblische Geschichte/Religionskunde, Deutsch, Englisch,
Französisch, Spanisch und Geschichte sind in unterschiedlichem Umfang
Fremdsprachenkenntnisse (z.B. Latein, Griechisch, eine zweite Fremdsprache etc.)
nachzuweisen, die Sie sich, sofern Sie diese nicht z.B. aus der Schule schon
mitbringen, ebenfalls im Laufe des Grundstudiums, bevor Sie sich zur
Zwischenprüfung melden können, aneignen müssen.

Page 12
11
DIE ZWISCHENPRÜFUNGEN
Das Grundstudium wird in den beiden Fächern mit einer Zwischenprüfung
abgeschlossen. In Erziehungswissenschaft wird keine Zwischenprüfung verlangt. Die
zwei Zwischenprüfungen sollten jeweils bis zum Beginn des 5. Fachsemesters
abgeschlossen sein, d.h. spätestens nachdem Sie vier Semester in dem Fach, in
dem Sie die Zwischenprüfung machen wollen, studiert haben.
Die beiden Zwischenprüfungen können auch zu unterschiedlichen Zeiten abgelegt
werden!
Wird die Zulassung zur Zwischenprüfung nach dem fünften Fachsemester beantragt,
wird der Nachweis der Teilnahme an einer Studienberatung verlangt.
Die Zwischenprüfung wird beim Zentralen Prüfungsamt der Universität abgelegt. (Die
Abschlussprüfungen werden beim Landesamt für Schulpraxis und Lehrerprüfungen
abgelegt. Siehe dazu "Die Erste Staatsprüfung", Seite 21)
1. Gegenstand der Zwischenprüfung
Die Prüfungsanforderungen der einzelnen Fächer enthalten jeweils in ihrem § 1 alle
Stoff- und Themengebiete, auf die sich sämtliche Prüfungen in dem Fach beziehen
müssen. Sie können also nicht in einem Gebiet geprüft werden, das dort gar nicht in
den Prüfungsanforderungen steht. Entsprechend ist in den Prüfungsanforderungen in
§ 2 auch geregelt, auf welche dieser Stoff- und Themengebiete sich die
Zwischenprüfung erstreckt. Sie müssen also im Grundstudium dafür sorgen, dass
Sie sich in Lehrveranstaltungen und durch eigene Arbeit genügend intensiv mit
diesen Stoff- und Themengebieten auseinandergesetzt haben, so dass Sie dann
auch erfolgreich die Zwischenprüfung ablegen können.
Die Zwischenprüfung ist entweder eine einzige Prüfung oder sie besteht aus zwei
Teilprüfungen, die sich auf unterschiedliche Stoff- und Themengebiete beziehen. Das
ist von Fach zu Fach unterschiedlich und in den Prüfungsanforderungen geregelt.
Studierende mit einer berufsbildenden Fachrichtung, die bereits ein
Fachhochschulstudium abgeschlossen haben, müssen die Zwischenprüfung nur
noch im allgemeinbildenden Fach ablegen.
Studierenden der Pflegewissenschaft wird in ihrem Zweitfach ebenfalls die
Zwischenprüfung
erlassen,
wenn
sie
über
einen
entsprechenden
Fachhochschulabschluss verfügen.
Die Prüfungsanforderungen für Ihre Fächer und für Erziehungswissenschaft erhalten
Sie in den zuständigen Fachbereichsverwaltungen (siehe letzte Seite) oder unter
www.bildung.bremen.de/sfb/bildung/lasl/index.asp
2. Anmeldung zur Zwischenprüfung

Page 13
12
Wenn Sie die Voraussetzungen (siehe Prüfungsanforderungen) für die Meldung zur
Zwischenprüfung erfüllt haben, können Sie sich beim Zentralen Prüfungsamt zur
Zwischenprüfung anmelden. Sie müssen folgende Unterlagen einreichen:
• Die Belegbogen für das Grundstudium, aus denen hervorgeht, dass Sie
mindestens die in der Studienordnung für das betreffende Fach vorgesehene Zahl
von Semesterwochenstunden absolviert haben.
• Die aus dem Grundstudium zu
erbringenden Teilnahmenachweise,
Leistungsnachweise und ggf. fach-, sprach- oder sportpraktischen Nachweise:
• Die Stoff- und Themengebiete, in denen Sie geprüft werden wollen.
• Die Namen von zwei Lehrenden der Universität, von denen Sie geprüft werden
möchten. Dabei müssen Sie darauf achten, dass diejenigen, die Sie als
Prüferinnen oder Prüfer benennen, auch berechtigt sind, die von Ihnen gewählten
Stoff- und Themengebiete zu prüfen. Falls die von Ihnen Benannten selbst ihre
Prüfungsberechtigung nicht kennen, können Sie das im zuständigen Fachbereich
erfahren.
• Eine Erklärung, dass Sie nicht schon einmal eine Zwischenprüfung in diesem
Prüfungsgegenstand endgültig nicht bestanden haben.

Page 14
13
3. Ablegen der Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung kann abgelegt werden, wenn Sie vom Zentralen Prüfungsamt
zur Zwischenprüfung zugelassen sind.
Die Zwischenprüfung kann grundsätzlich in folgenden Formen abgelegt werden:
• Mündliche Prüfung von 30 bis 45 Minuten Dauer
• Klausur von drei bis vier Zeitstunden Dauer
• Schriftliche Ausarbeitung zu einem Thema
• Empirische oder experimentelle Studie
Welche dieser Formen im einzelnen möglich ist, regeln die Prüfungsanforderungen.
Wie die Zwischenprüfung im einzelnen abläuft hängt von der Form ab, in der sie
durchgeführt wird:
• Wird eine Zwischenprüfung als mündliche Prüfung durchgeführt, kann sie nach
Absprache mit den von Ihnen vorgeschlagenen Prüferinnen bzw. Prüfern
innerhalb einer festgelegten Frist abgelegt werden. Die Festlegung der Note durch
die Prüferinnen bzw. Prüfer erfolgt in der Regel unmittelbar im Anschluss an die
Prüfung.
• Wird eine Zwischenprüfung als schriftliche Ausarbeitung oder empirische bzw.
experimentelle Studie durchgeführt, steht Ihnen dafür ein Bearbeitungszeitraum
von maximal 8 Wochen zur Verfügung. Die Festlegung der Note durch die
Prüferinnen bzw. Prüfer muss innerhalb von 3 Wochen nach Abgabe der Arbeit
erfolgen.
• Wird eine Zwischenprüfung als Klausur durchgeführt, können Sie diese an einem
festgelegten Termin und Ort unter Aufsicht schreiben. Die Festlegung der Note
durch die Prüferinnen bzw. Prüfer muss innerhalb von 3 Wochen nach dem
Klausurtermin erfolgen.
4. Zeugnis über die Zwischenprüfung
Nach Beendigung der Prüfung bekommen Sie ein Zeugnis über die
Zwischenprüfung. Sie haben die Zwischenprüfung dann bestanden, wenn sie mit
mindestens „ausreichend“ bewertet worden ist. Wenn eine Zwischenprüfung aus 2
Teilprüfungen bestand, muss jede dieser beiden Teilprüfungen mit mindesten
„ausreichend“ bewertet worden sein.
Nun kann eine Prüfung ja auch mal schief gehen. Eine nicht-bestandene
Zwischenprüfung oder auch eine nicht-bestandene Teilprüfung können Sie bis zu
zweimal wiederholen. Sie können ihr Studium also zunächst einmal ganz normal
fortsetzen, müssen sich aber spätestens im folgenden Semester für diese
Wiederholungsprüfung angemeldet haben. Wenn Sie das versäumen, gilt die
Zwischenprüfung als endgültig nicht bestanden und Sie müssen das Lehramtstudium
in diesem Fach abbrechen.

Page 15
14
DIE SCHULPRAKTISCHEN STUDIEN
1. Das Halbjahrespraktikum
1.1. Umfang und Gegenstand des Halbjahrespraktikums
Das „Standardmodell“ für die Schulpraktischen Studien ist das Halbjahres-
praktikum, wie es in den „Richtlinien für schulpraktische Studien“ geregelt ist. Es
wird in der Regel im 5. Semester nach der Zwischenprüfung durchgeführt und
dauert 20 Wochen. In der Ihnen zugewiesenen Schule müssen Sie an
unterrichtlichen und anderen schulbezogenen Tätigkeiten wie z.B. die
Organisation spezieller Pausenangebote, Klassenfahrten, Betreuung und
Beratung von Schülerinnen und Schülern, Konferenzen etc. teilnehmen. Auf
jeden Fall müssen Sie während dieses Halbjahrespraktikums eigene
Unterrichtsversuche im Umfang von mindestens jeweils 8 Stunden pro Fach
planen und durchführen. Es empfiehlt sich, das Halbjahrespraktikum und
insbesondere die Unterrichtsversuche im Team zusammen mit einer weiteren
Kommilitonin oder einem weiteren Kommilitonen durchzuführen.
1. 2. Vorbereitung, Begleitung und Auswertung des Halbjahrespraktikums
Bevor Sie in das Halbjahrespraktikum gehen, müssen Sie während des
Grundstudiums, in der Regel im 3. und/oder 4. Semester, an mindestens je einer
Lehrveranstaltung in der Fachdidaktik Ihrer beiden Fächer und in
Erziehungswissenschaft zur Vorbereitung des Praktikums teilgenommen haben.
Die
Veranstaltungen,
die
dafür
vorgesehen
sind,
sind
im
Veranstaltungsverzeichnis entsprechend ausgewiesen.
Das Halbjahrespraktikum wird in der Regel von den Fächern organisiert und Sie
wählen, in welchem Ihrer beiden Fächer Sie das Praktikum schwerpunktmäßig
absolvieren wollen. In diesem Fach besuchen Sie dann auch während des
Halbjahrespraktikums, also normalerweise im 5. Semester, eine fachdidaktische
Begleitveranstaltung.
Daneben
müssen
sie
noch
eine
weitere
Begleitveranstaltung in Erziehungswissenschaft besuchen.
Im Anschluss an das Halbjahrespraktikum müssen Sie an einer mindestens 2
Semesterwochenstunden umfassenden Auswertungsveranstaltung teilnehmen,
die entweder im Block direkt nach dem Halbjahrespraktikum stattfindet oder als
normale
Veranstaltung
im
darauffolgenden
Semester.
Zur
Auswertungsveranstaltung müssen Sie einen Praktikumsbericht vorlegen, der
mindestens ein „Pädagogisches Tagebuch“ über den Verlauf Ihres Praktikums
und die Planung und Auswertung Ihrer eigenen Unterrichtsversuche enthält.
Das Ganze stellt sich also in der Regel folgendermaßen dar:

Page 16
15
Fachdidaktik
Fach 1
Fachdidaktik
Fach 2
Erziehungswis-
senschaft
Semesterwochen-
stundenzahl
2. oder 4.
Semester
vorbereitende.
Lehrveranstaltung
vorbereitende
Lehrveranstaltung
vorbereitende
Lehrveranstaltung
insgesamt mind.
6 SWS
5. Semester
begleitende Lehr-
veranstaltung
begleitende Lehr-
veranstaltung
insgesamt. mind.
4 SWS
5. oder 6.
Semester
auswertende
Lehrveranstaltung
insgesamt mind.
2 SWS
1.3. Organisation des Halbjahrespraktikums
Wenn Sie beabsichtigen, ins Halbjahrespraktikum zu gehen, melden Sie sich im
Praxisbüro an (dort – oder unter
www.erziehungswissenschaft.uni-bremen.de/opl
-
bekommen sie auch ein Anmeldeformular). Sie werden dann einer Schule in
Bremen bzw. Bremerhaven zugewiesen, die für Sie eine Mentorin oder einen
Mentor als Ansprechpartnerin bzw. -partner benennt, mit der/dem Sie alles
Nähere über den Ablauf Ihres Praktikums in der Schule klären können. Über die
Schule und die Mentorin/den Mentor werden Sie, sobald das feststeht, vom
Praxisbüro unverzüglich informiert.
Nach Ende der Auswertungsveranstaltung bekommen Sie ebenfalls vom
Praxisbüro die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am
Halbjahrespraktikum, die Sie bei der Meldung zur Abschlussprüfung vorlegen
müssen. Um diese Bescheinigung zu bekommen, müssen Sie dem Praxisbüro
folgende Nachweise vorlegen:
• Die Bescheinigung der Schule, dass Sie im vorgesehenen Umfang das Prak-
tikum durchgeführt haben.
• Die sechs Teilnahmenachweise aus den das Halbjahrespraktikum vorberei-
tenden, begleitenden und auswertenden Lehrveranstaltungen.
• Eine Bescheinigung von einem Lehrenden der Universität, in der Regel
der/dem Verantwortlichen für die Auswertungsveranstaltung, über die Vorla-
ge eines positiv bewerteten Praktikumsberichtes.
Das Verfahren ist an bestimmte Fristen gebunden:
bis 31. Januar
Sie melden sich an.
bis ca. 31. März:
Sie werden einer Schule zugewiesen
bis zum Beginn der Schulsommerferien: Sie melden sich in der Schule
ab Ende der Schulsommerferien:
Durchführung des Halbjahrespraktikums
(20 Wochen)
Ende des Halbjahrespraktikums:
Auswertungsveranstaltung im Block oder i
im folgenden Semester
Ende der Auswertungsveranstaltung:
Ausfertigung der Bescheinigung über die
erfolgreiche Teilnahme am Halbjahre-
praktikum

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2. Sonderregelungen für
Die Primarstufe
Die sonderpädagogische Fachrichtung
Die Fremdsprachen
Die beruflichen Fachrichtungen
In diesen Studiengängen werden die schulpraktischen Studien nicht
zusammenhängend in Form eines Halbjahrespraktikums durchgeführt, sondern
die vorgeschriebenen Praktikumswochen werden während des Studiums auf
mehrere Blöcke verteilt, die dann in der veranstaltungsfreien Zeit oder auch
semesterbegleitend absolviert werden. Für diese Fächer gibt es besondere
Richtlinien, die Sie sich im Praxisbüro besorgen können. Auch das
Anmeldeverfahren und die Ausfertigung der Bescheinigung über die erfolgreiche
Teilnahme werden etwas anders organisiert.
Die Anmeldetermine und weiteres Info-Material erhalten Sie ebenfalls im
Praxisbüro (oder www.erziehungswissenschaft.uni-bremen.de/opl).

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Das Hauptstudium
1. Umfang des Hauptstudiums
Das Hauptstudium umfasst die Semester 5 bis 8 sowie ein 9. Prüfungssemester und
wird mit der Abschlussprüfung (s.u.) abgeschlossen. Im Hauptstudium müssen Sie
ebenfalls etwa die Hälfte der für jedes Fach und Erziehungswissenschaft
vorgesehenen Semesterwochenstundenzahl absolvieren. Wie viele Stunden es aber
mindestens sein müssen, das ist von Fach zu Fach etwas unterschiedlich geregelt
und steht in der jeweiligen Studienordnung.
Auch Anteile für das „Didaktische Fach“ in der Primarstufe oder für die
„Stufenspezifischen Studien“ des Sekundarstufen-I-Studiums bzw. für das Studium
nach freier Wahl können Sie im Hauptstudium absolvieren.
2. Gegenstand des Hauptstudiums
Im Hauptstudium müssen Sie auf jeden Fall in jedem Fach und
Erziehungswissenschaft die Voraussetzungen erbringen, die gemäß den
Prüfungsanforderungen notwendig sind, damit Sie sich zur Abschlussprüfung melden
können.
Für alle Studierenden, unabhängig davon welche Fächer und für welche Schulstufe
sie studieren, sind im Hauptstudium mindestens folgende Studiennachweise zu
erwerben:
• In jedem Fach vier Leistungsnachweise, wobei sich ein Leistungsnachweis auf die
Fachdidaktik des jeweiligen Faches beziehen muss. Auf welche Inhalte sich die
anderen drei Leistungsnachweise beziehen müssen, ist in den
Prüfungsanforderungen für das betreffende Fach geregelt.
• In Erziehungswissenschaft zwei Leistungsnachweise. Auf welche Inhalte sich die
Leistungsnachweise beziehen müssen, hängt ab von der Schulstufe, auf die hin
Sie studieren, und ist in den Prüfungsanforderungen für Erziehungswissenschaft
geregelt.
• Die Nachweise der Teilnahme an den in den „Richtlinien für schulpraktische
Studien“ geforderten Veranstaltungen zur Begleitung und Auswertung der
schulpraktischen Studien.
Darüber hinaus können je nach Fach weitere Teilnahmenachweise für bestimmte
Themengebiete sowie fach-, sprach- oder sportpraktische Nachweise erforderlich
sein. Auch dieses steht in den Prüfungsanforderungen.

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3. Das Projekt
Einen Teil Ihres Studiums absolvieren Sie in Bremen in Form eines Projektes. Ein
Projekt ist ein Verbund von Lehrveranstaltungen über zwei oder drei Semester zu
einer umfassenderen übergreifenden Themenstellung. Es kann für ein Fach oder
Erziehungswissenschaft angeboten werden, es können aber auch mehrere Fächer
und Erziehungswissenschaft an einem Projekt beteiligt sein.
Das Projekt wird ganz oder teilweise im Hauptstudium studiert und mindestens einer
Ihrer Leistungsnachweise aus dem Hauptstudium, sei es aus einem Ihrer beiden
Fächer oder aus Erziehungswissenschaft (s.o.), muss aus einem Projekt stammen.
Sie können also wählen, ob Sie Ihr Projekt in einem Ihrer beiden Fächer oder in
Erziehungswissenschaft absolvieren wollen. In den Studienordnungen ist jeweils
festgelegt, wie viele Semester und wie viele Semesterwochenstunden Sie
mindestens in einem Projekt studiert haben müssen, um diesen Leistungsnachweis
zu bekommen.
Da das Projekt ja ein Teil Ihres ganz normalen Studiums ist und nicht irgendetwas
Zusätzliches, können Sie natürlich neben diesem einen Leistungsnachweis aus dem
Hauptstudium, den Sie aus dem Projekt erbringen müssen, auch weitere gemäß
Prüfungsanforderungen erforderliche Studien- und Leistungsnachweise in
Veranstaltungen eines Projektes erwerben, sofern das aus inhaltlichen Gründen
möglich ist.
Die Studiengänge können weitere Projektangebote, z.B. auch im Grundstudium
machen, und es empfiehlt sich, dann dieses Angebot auch zu nutzen, da das
Studium in Projekten eine besonders interessante Form des Studiums darstellt, aber
verpflichtend ist nur ein Projekt im Hauptstudium.
4. Vorgezogene Prüfungsteile im Hauptstudium
Zwei Bestandteile der Abschlussprüfung müssen Sie bereits vorgezogen während
des Hauptstudiums ablegen.
4.1 Die Ausbildungsbegleitende Leistungskontrolle (ALK)
Sie müssen während des Hauptstudiums, in der Regel im Zusammenhang mit einer
Lehrveranstaltung,
eine
Ausbildungsbegleitende
Leistungskontrolle
als
abgeschichteten
Teil
der
Abschlussprüfung
erbringen.
Wo
diese
Ausbildungsbegleitende Leistungskontrolle erbracht werden muss, hängt von dem
Stufenschwerpunkt ab, den Sie gewählt haben:
• Wenn Sie den Stufenschwerpunkt „Primarstufe“ gewählt haben, legen Sie die
Ausbildungsbegleitende Leistungskontrolle in Ihrem „Didaktischen Fach“ bzw.
Ihrer „Pädagogischen Zusatzqualifikation“ ab. Die Ausbildungsbegleitende
Leistungskontrolle ist gewissermaßen die Abschlussprüfung für das „Didaktische
Fach“ bzw. die „Pädagogische Zusatzqualifikation“, d.h. Sie können die
Ausbildungsbegleitende Leistungskontrolle erst dann ablegen, wenn Sie das

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„Didaktische Fach“ bzw. die „Pädagogische Zusatzqualifikation“ mit den
erforderlichen 18 Semesterwochenstunden komplett studiert haben.
• Wenn sie den Stufenschwerpunkt „Sekundarstufe I“ gewählt haben, müssen Sie
die Ausbildungsbegleitende Leistungskontrolle mit einer auf die Sekundarstufe I
bezogenen Thematik entweder in der Fachdidaktik eines Ihrer beiden Fächer oder
in Erziehungswissenschaft ablegen.
Wenn sie den Stufenschwerpunkt „Sekundarstufe II“ gewählt haben, legen Sie
die Ausbildungsbegleitende Leistungskontrolle in dem Fach ab, das Sie vertieft,
also mit 65 Semesterwochenstunden studieren bzw. in der berufsbildenden
Fachrichtung. In welchem Vertiefungsgebiet dieses Faches Sie die
Ausbildungsbegleitende Leistungskontrolle erbringen können, ist in den
Prüfungsanforderungen geregelt.
In welchen Formen die Ausbildungsbegleitende Leistungskontrolle abgelegt werden
kann, steht ebenfalls in den Prüfungsanforderungen.
Die Ausbildungsbegleitende Leistungskontrolle muss, da sie ja Teil der Staatsprüfung
ist, beim Landesamt für Schulpraxis und Lehrerprüfungen unter Angabe der
Prüferin/des Prüfers; des Stoffgebietes, aus dem sie erbracht werden soll, und der
Form angemeldet werden. Sie wird benotet und diese Note geht in die Gesamtnote
desjenigen Prüfungsgegenstandes ein, in dem sie erbracht worden ist. Den
Nachweis über die erfolgreich abgelegte Ausbildungsbegleitende Leistungskontrolle
reicht die Prüferin bzw. der Prüfer beim Landesamt für Schulpraxis und
Lehrerprüfungen ein. Sie bekommen ein Zweitexemplar.
Bei der Form "schriftliche Ausarbeitung zu einem gestellten Thema" haben Sie in der
Regel eine 8wöchige Bearbeitungszeit. Da die ausbildungsbegleitende
Leistungskontrolle "...spätestens bis zum Ende der dem Veranstaltungssemester
folgenden vorlesungsfreien Zeit vollständig erbracht sein muß" sollten Sie die ALK so
frühzeitig beim Prüfungsamt anmelden, dass Sie für die Ausarbeitung auch
tatsächlich 8 Wochen Zeit haben!
Eine nicht bestandene Ausbildungsbegleitende Leistungskontrolle kann mit einer
anderen Aufgabenstellung bis zu zweimal im jeweils folgenden Semester wiederholt
werden.
4.2 Die Klausur als Teil der Abschlussprüfung
In jedem Fach und in Erziehungswissenschaft müssen Sie frühestens ab dem 6.
Fachsemester eine Klausur, die auch aus zwei Teilklausuren bestehen kann, als
abgeschichteten Teil der Abschlussprüfung schreiben. In welchen Stoffgebieten
diese Klausuren geschrieben werden können, ist in den jeweiligen
Prüfungsanforderungen geregelt. Eine Klausur als Teil der Abschlussprüfung wird
immer von zwei Prüferinnen bzw. Prüfern bewertet.

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Die Klausuren müssen Sie ebenfalls beim Landesamt für Schulpraxis und
Lehrerprüfungen anmelden. Sei benennen dabei das Stoffgebiet, aus dem Sie die
Klausur schreiben wollen, und können diejenige Prüferin bzw. denjenigen Prüfer
vorschlagen, die/der die Themen stellt. Diese Prüferin bzw. dieser Prüfer reicht dann
zwei Themenstellungen beim Landesamt ein, von denen dieses eine auswählt und
Ihnen an einem vom Landesamt ausgewählten Termin und Ort zur Bearbeitung
vorlegt. Die zweite Prüferin/ der zweite Prüfer wird vom Landesamt für Schulpraxis
und Lehrerprüfungen bestimmt.
Die Klausur ist innerhalb von 6 Wochen von den Prüferinnen bzw. Prüfern zu
bewerten. Sie erhalten darüber ebenfalls eine Bescheinigung. Die Note der Klausur
geht in die Abschlussnote des jeweiligen Prüfungsgegenstandes ein.
Auch eine nicht bestandene Klausur kann mit einer anderen Aufgabenstellung bis zu
zweimal im jeweils folgenden Semester wiederholt werden.
Info- und Anmeldeunterlagen unter
www.bildung.bremen.de/sfb/bildung/lasl/index.asp

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DIE ERSTE STAATSPRÜFUNG
Das Lehramtsexamen ist eine Staatsprüfung und wird deshalb vor dem Landesamt
für Schulpraxis und Lehrerprüfungen (LASL) abgelegt. Das Landesamt für
Schulpraxis und Lehrerprüfungen ist das staatliche Prüfungsamt für die
Lehrerprüfung. Es organisiert die Prüfungen, bestellt die Prüferinnen und Prüfer und
stellt die Zeugnisse aus. Das LASL befindet sich im Gebäude SFG (Seminar- und
Forschungsverfügungsgebäude), Enrique-Schmidt-Str.
Für die Anmeldung zu den Prüfungen gibt es in jedem Semester feste Meldetermine
die das Prüfungsamt festsetzt. Bitte informieren Sie sich darüber unter der Internet-
adresse (siehe vorherige Seite) oder in den Aushängen beim Zentrum für Lehrer-
bildung. Dort können Sie sich auch herunterladen
- alle Informations- und Meldeunterlagen zu den Prüfungen
- die allgemeine Lehrerprüfungsordnung
- die Prüfungsanforderungen für die Fächer
- Meldetermine
-
Die 1. Staatsprüfung besteht aus folgenden Teilen:
• eine Ausbildungsbegleitende Leistungskontrolle (vorgezogener Prüfungsteil, s.o.)
• die drei Klausuren: nämlich eine in jedem Fach und eine in
Erziehungswissenschaft (vorgezogener Prüfungsteil, s.o.)
• die 3 mündlichen Abschlussprüfungen
• die schriftliche Hausarbeit (nach Wahl in einem der beiden Fächer oder in
Erziehungswissenschaft)
1. Die mündlichen Abschlussprüfungen
In jedem Fach und in Erziehungswissenschaft müssen Sie eine mündliche
Abschlussprüfung ablegen. Diese besteht in der Regel aus mehreren Teilprüfungen
und dauert mindestens 45 und höchstens 75 Minuten. Welche Stoff- und
Themengebiete Gegenstand der mündlichen Prüfung sein können ist jeweils in den
Prüfungsanforderungen der Fächer und Erziehungswissenschaft geregelt. In den
Fächern „Englisch“, „Französisch“ und „Spanisch“ wird ein Teil der mündlichen
Prüfung in der Fremdsprache abgenommen.
Für die Prüfung bzw. jede Teilprüfung können Sie dem Landesamt für Schulpraxis
und Lehrerprüfungen eine Professorin bzw. einen Professor als Prüferin bzw. Prüfer
vorschlagen. Dazu bestellt das Landesamt für Schulpraxis und Lehrerprüfungen eine
fachkundige Lehrerin oder einen fachkundigen Lehrer als Beisitzerin oder Beisitzer.
Zusätzlich kann eine Vertreterin/ein Vertreter des Senators für Bildung und
Wissenschaft als Vorsitzende bzw. Vorsitzender bestellt werden. Prüfer und Beisitzer
verständigen sich auf eine Note oder diese ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel
der vorgeschlagenen Noten. Wenn die mündliche Prüfung aus mehreren
Teilprüfungen besteht ergibt sich die Gesamtnote aus dem arithmetischen Mittel der
Noten für die einzelnen Teilprüfungen.

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Die Note der mündlichen Abschlussprüfung geht in die Abschlussnote des jeweiligen
Prüfungsgegenstandes ein.
Für eine nicht-bestandene mündliche Prüfung oder Teilprüfung können Sie sich bis
zu zweimal jeweils innerhalb von drei Monaten zur Wiederholungsprüfung melden.
Dabei sind andere Prüfungsthemen zu wählen. Wenn Sie diese Dreimonatsfrist nicht
einhalten, haben Sie die gesamte Prüfung endgültig nicht bestanden.
2. Die schriftliche Hausarbeit (Examensarbeit)
In einem Ihrer beiden Fächer - das muss beim Schwerpunkt Sekundarstufe II nicht
das vertieft studierte Fach sein - oder in Erziehungswissenschaft fertigen Sie eine
schriftliche Hausarbeit an. Die Prüfungsanforderungen regeln, in welchen
Stoffgebieten die Hausarbeit geschrieben werden kann. Die Arbeit soll einen Umfang
von 60 Seiten nicht überschreiten. Für eine Hausarbeit haben Sie drei Monate
Bearbeitungszeit, die in begründeten Fällen um bis zu 6 Wochen